Was bei der Autoreise mit Hund und Katze zu beachten ist

Von Melanie Ruch
15. Juni 2012

Wer mit seinem Haustier in den Urlaub fahren will, sollte zur Sicherheit von Mensch und Tier ein paar Regeln zur Transportsicherung beachten. Tiere werden in der Straßenverkehrsordnung als Ladung betrachtet und müssen bei der Autofahrt auch dementsprechend gesichert werden. Verstöße können mit einem Bußgeld und bis zu drei Punkten geahndet werden. Das Transportieren der Tiere auf der Rückbank oder im Fußraum eignet sich aus Sicherheitsgründen nicht, warnt Hans-Georg Marmit von der Sachverständigenorganisation KÜS.

Springt ein Hund etwa bei voller Fahrt auf der Autobahn auf den Schoss des Fahrers, droht Unfallgefahr. Auch spezielle Sicherungsgurte mit denen die Tiere auf dem Rücksitz angeschnallt werden, sind laut einem Crashtest des ADAC nur bedingt zur Sicherung geeignet, da das Material den Belastungen eines Unfalls zum Teil nicht standhalten konnte. Besser hingegen schnitten Transportboxen ab, in denen vor allem kleinere Tiere sicher im Fussraum der Rücksitze verstaut werden können.

Bei größeren Hunden ist dagegen eine Kombination aus Edelstahl- oder großen Transportboxen, die im Kofferraum direkt hinter der Rückbank verstaut und die zusätzlich von einem massiven Sicherungsnetz vom Passagierraum getrennt werden, am besten geeignet.