High-Heels am Gaspedal: Kfz-Versicherung muss bei Unfällen immer zahlen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
16. Juli 2007

In den Schutz ihrer Kfz-Versicherung kommen auch diejenigen, die bei einem Autounfall Flip-Flops oder High Heels tragen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hänge der Versicherungsschutz nicht vom Schuh ab.

Lediglich die Vollkasko-Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug begleicht, könnte eine Zahlung verweigern. Ansonsten aber stellt das Tragen einer bestimmten Sorte Schuhe keine Verletzung der Sorgfaltspflicht dar.