Kosten für berufliche Abschiedsfeier sind steuerlich abzugsfähig

Angestellter gibt Ausgaben für Abschiedsfeier in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten an

Von Ingo Krüger
17. Juli 2015

Arbeitnehmer, die ihre Firma verlassen, geben zum Ausstand meist eine kleine Feier. Die Kosten für die Veranstaltung lassen sich als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden (Az.: 4 K 3236/12 E).

Abschiedsfeier als Werbungskosten?

In dem vorliegenden Fall verabschiedete sich ein leitender Angestellter mit einem Abendessen in einem Restaurant von

  • Kollegen,
  • Kunden,
  • Lieferanten und
  • weiteren Personen aus seinem beruflichen Umfeld.

Die Einladungen sprach er mit seinem alten Arbeitgeber ab, die Anmeldung für die Feier koordinierte das bisherige Sekretariat des Diplom-Ingenieurs. Das Restaurant verlangte für die Ausrichtung der Abschiedsfeier mit etwa 100 Teilnehmern anschließend gut 5000 Euro. Der Kläger gab die Summe in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten an.

Gäste aus beruflichem Umfeld

Das Finanzamt akzeptierte den Beleg jedoch nicht und argumentierte, es habe sich um eine private Feier gehandelt. Diese Entscheidung sei jedoch zu Unrecht erfolgt, urteilten die Finanzrichter.

Der Grund für die Kosten der Abschiedsfeier sei die berufliche Tätigkeit des Klägers gewesen, auch wenn es sich dabei um einen Arbeitgeberwechsel gehandelt habe. Zudem seien alle Gäste des Ingenieurs aus dessen beruflichem Umfeld gekommen.