Rechtliche Auseinandersetzung mit Porsche - Escortservice darf sich nicht "Cayenne" nennen

Von Max Staender
11. April 2014

Der Sportwagenbauer Porsche hat sich im Rechtsstreit gegen eine Escort-Agentur aus Münster durchgesetzt, sodass diese sich nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg nicht mehr "Cayenne-Escort" nennen darf.

Zuvor hatte Porsche wegen Markenrechtsverletzungen geklagt, da der Geländewagen der Zuffenhausener eben Cayenne heißt. Ein weiteres pikantes Detail an der Geschichte ist, dass der Geschäftsführer eines westfälischen Porsche-Zentrums im Februar 2012 bei diesem Begleitservice angefragt haben soll, ob man die Damen an gute Porsche-Kunden vermitteln könne.

Letztendlich kam eine Zusammenarbeit mit dem entsprechendem Autohaus doch nicht zustande. Nach dem jetzigen Urteil muss die Agentur dem Autobauer Schadensersatz zahlen und darf den Namen künftig nicht mehr benutzen.