Fasching, Katerstimmung und Seitensprünge

Von Katharina Cichosch
4. März 2014

Der Karneval oder Fasching ist eine Zeit des Ausnahmezustands. Wann sonst haben wir schon einmal die Gelegenheit, uns als Erwachsene kunterbunt zu verkleiden, passende Schminke aufzulegen und sorgenfrei zusammen mit Gleichgesinnten zu feiern, zu singen und durch die geschmückten Straßen zu ziehen?

Kein Wunder, dass die "fünfte Jahreszeit" längst auch jenseits der Hochburgen Köln, Düsseldorf und Mainz viele Fans gewonnen hat!

Viel Alkohol und Flirts

Leider hat die Feierei wie alle jedoch auch ihre Schattenseiten. Und die liegen, so gemein das klingt, gerade in der feucht-fröhlichen Stimmung begründet. Denn wo Ausnahmestimmung herrscht, da lassen wir auch einmal fünfe gerade sein - und trinken einen über den Durst oder flirten mit den kessen Cowboys bzw. den fröhlichen Funkenmariechen.

Katerstimmung und Seitensprünge gehören deshalb zu den häufigsten "Nebenwirkungen" der Karnevalssaison.

Sich selbst Grenzen setzen

Um dem vorzubeugen, sollten Sie sich selbst Grenzen setzen: Wer noch selbst mit dem Auto nach Hause fahren muss, für den sind alkoholische Getränke selbstverständlich tabu. Wer trotzdem trinkt, sollte sich über eine andere Transportmöglichkeit informieren - was übrigens dank Smartphone und cleverer Apps heute kinderleicht ist. Und: Für den Morgen nach der Faschingsparty am besten Kopfschmerzmittel, ausreichend Getränke und ein kräftiges Frühstück einplanen!

Ab wann ist es Untreue?

Komplizierter wird es da schon mit dem Thema Flirts und Seitensprünge: Wie weit der Partner, die Partnerin gehen darf, kann man natürlich nicht pauschal beantworten.

Es gibt Paare, die ganz bewusst offenere Beziehungen leben oder nach dem Motto "Einmal ist keinmal" leben.

Und: Was der eine ganz normal findet, zum Beispiel ein Küsschen unter Fremden, das grenzt für den anderen schon an echte Untreue.

Wer das Thema vorher bespricht, kann späteren Krisen vorbeugen. Wobei Sie auch hier mit Fingerspitzengefühl vorgehen sollten - wenn ihr Partner das Gefühl hat, Sie wünschen sich lediglich einen "Freifahrtsschein", dann ist er/sie zu Recht verletzt.