Stalker zu knapp zwei Jahren Haft verurteilt

Von Frank Sprengel
28. März 2013

In Deutschland liegt die Höchstgrenze des möglichen Strafmaßes auf Stalking bei zwei Jahren. Dass das Amtsgericht Bielefeld einen 36-Jährigen aus dem Raum Hannover nun zu einer Ordnungshaft von insgesamt 720 Tagen verurteilt hat, zeigt, mit welcher Obsession der Stalker sein Opfer tyrannisiert haben muss.

Bereits im Juni 2012 untersagte das Gericht dem Stalker, sich der von ihm bedrängten Frau auf unter 20 Meter zu nähern oder sie in irgendeiner Form zu kontaktieren. Diesem Entschluss ist vorangegangen, dass Stalker mehrfach versucht habe, sich der 44-jährigen aus Bielefeld an Ihrem Arbeitsplatz und bei ihr zu Hause zu näheren, obwohl diese das ausdrücklich nicht wollte. Außerdem habe er ihr in nur wenigen Tagen unzählige E-Mails und SMS gesendet. Die Zahl der Anrufe, die er in diesem Zeitraum tätigte, belaufe sich laut Gerichtsangaben auf mehrere Hundert.

Weder das richterliche Verbot noch Ermahnungen durch die Polizei zeigten Wirkung. Grausamer Höhepunkt des Martyriums war, dass der Stalker eine lebende Vogelspinne als Geschenk für das Kind der Bielefelderin verpackt in den Briefkasten warf. Dass das daraufhin ausgesprochene Strafmaß von anfänglich 90 Tagen um weitere 630 Tage erhöht wurde, sei aufgrund der Schwere des Vergehens nach Ansicht des Senats des Oberlandesgerichts rechtens.