Stalking kein Kavaliersdelikt

Von Jutta Baur
20. Juni 2014

Oft beginnt es mit Liebe, dann wird daraus Hass. Wenn einer der Partner mit dem Ende einer Beziehung nicht fertig wird und immer wieder den Kontakt sucht, kann er zum Stalker werden. Was als Nächstes kommt, ist für den gestalkten die reine Hölle. Das Gefühl ständig beobachtet zu werden, sich immer unter Kontrolle zu fühlen oder wegen ständiger Anrufe nachts kaum noch zur Ruhe zu kommen, lassen das Opfer an seine psychischen Grenzen kommen.

Betroffene werden ständig vom Stalker überwacht und belästigt

Das Zentralinstitut für seelische Gesundheit mit Sitz in Mannheim hat herausgefunden, dass es hierzulande bereits 12 Prozent aller Menschen mit einem Stalker zu tun hatten. Davon sind vierfünftel Frauen. Fast immer sind die Stalker ehemalige Partner. Der Psychoterror fängt nach der Trennung in der Regel harmlos an. Einfache Besuche werden immer häufiger und geraten schließlich zur anhaltenden Überwachung - auch unterwegs.

Wenn man sich die Herkunft des Wortes "Stalking" ansieht, wird klar, was ein Stalker seinem Opfer antut. "To stalk" bedeutet "jagen", "belästigen" oder "auf die Pirsch gehen". Mittlerweile ist das ständige Belauern auch strafrechtlich relevant. Wenn dadurch das Opfer in sein Leben nicht mehr frei gestalten kann oder seine Sicherheit gefährdet ist, kann dies den Stalker für bis zu drei Jahre ins Gefängnis bringen.

Informieren von Freunden und Beweise sammeln

Alleine kommt sich ein Betroffener selten weiter. Daher sollte man sich im Fall einer Nachstellung um Hilfe bemühen. Die erste Regel lautet, dass man Verwandte und Freunde von den Vorfällen informiert. Gemeinsamkeit macht auch in diesem Fall stark. Dem Stalker muss deutlich gemacht werden, dass jeder Kontakt unerwünscht ist. Darum sollte man auf keinen Fall auf irgendwelche Nachrichten reagieren. Zudem ist es wichtig, Beweise zusammenzutragen.

Hat man Sorge um die eigene Sicherheit, ist die örtliche Polizei der richtige Ansprechpartner. Notfalls lässt sich eine einstweilige Verfügung für ein Näherungsverbot erwirken.