Es fängt oft ganz harmlos an: ein Nachbar oder ein Arbeitskollege schickt Ihnen eine Postkarte oder vielleicht sogar einen Blumenstrauß. Einfach mal eine nette Geste! Aber was machen Sie, wenn es nicht dabei bleibt? Kaum ist der Strauß verwelkt, dann folgt auch schon der nächste. Oder der Postkarte folgen Liebesbriefe, Telefonanrufe und unzählige SMS-Nachrichten? Der Verehrer wird immer aufdringlicher, verfolgt Sie, überwacht Sie auf Schritt und Tritt und droht möglicherweise irgendwann sogar mit Gewalt?
Stalking. Der Begriff des "Nachstellens" aus dem Englischen hat inzwischen auch in Deutschland einen hohen und nicht minder traurigen Bekanntheitsgrad erreicht. Und leider wissen heute auch schon viele Menschen in Deutschland aus eigener Erfahrung zu berichten, wie es sich anfühlt, "gestalkt" zu werden:
Es ist für die Betroffenen schlichtweg "furchtbar". So furchtbar, dass viele Stalking-Opfer noch jahrelang hinterher eine psychotherapeutische Behandlung aufgrund der anhaltenden Ängste und fast paranoide Gedanken benötigen.
Konnte man früher dem Stalker mit rechtlichen Mitteln erst dann begegnen, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen war, sprich, wenn es zu Gewalt oder zumindest zu massiven Drohungen mit Gewalt durch den Täter gekommen war, so erlaubt es die Gesetzeslage heute, auch schon zu einem früheren Zeitpunkt gegen den Stalker vorzugehen.
Der neu geschaffene §238 StGB, der am 31.03.2007 in Kraft getreten ist, stellt nun bereits die "Nachstellung" selbst unter Strafe, ohne dass es erst zu Schlimmerem kommen muss. Zusammen mit dem ebenfalls neuen Gewaltschutzgesetz ergeben sich dadurch für das Opfer umfangreiche Möglichkeiten, sich gegen einen Stalker zur Wehr zu setzen.
Das Stalking-Opfer kann auf diese Weise beispielsweise eine Unterlassungsverfügung gegen den Täter erwirken, die es demselben verbietet, sich der Wohnung des Opfers zu nähern. Verstößt der Täter gegen diese Anordnung, so begeht er dadurch eine Straftat und kann dafür von der Polizei verfolgt werden.
Wer also heute an einen Stalker gerät, braucht sich das nicht mehr gefallen zu lassen und machtlos zuzusehen, bis es zum Äußersten kommt. Dank der neuen Gesetze kann er mit rascher und nachhaltiger Hilfe durch die Polizei und auch durch die Gerichte rechen.
Und wenn erst einmal diese Schritte eingeleitet sind, hilft es mitunter für ein ruhiges inneres Gefühl und dem Zurückerlangen der persönlichen Lebensqualität die Wohnung zu wechseln.
Denn leider zeigt sich trotz aller möglichen gesetzlichen Maßnahmen und auch Verurteilungen, dass viele der Täter nach gewisser Zeit von vorne beginnen. Ein Wohnungswechsel im Vorfeld verschafft dagegen zumeist Ruhe und wieder ein normales Leben.
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29.01.13 | |
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07.11.12 | |
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08.10.12 | |
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22.09.12 | |
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10.09.12 | |
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