Schwiegereltern und Geldgeschenke: Nach der Scheidung kann eine Rückzahlung fällig werden

Gericht macht deutlich, dass Schwiegereltern und Geldgeschenke ein problematisches Thema werden können

Von Cornelia Scherpe
16. Februar 2016

Innerhalb einer Ehe gibt es viele Schwiegereltern, die dem Paar

ein Geldgeschenk machen. Erhält der Ehemann oder die Ehefrau Geld und trennt sich später vom Partner, könnte das Geld unter bestimmten Voraussetzungen wieder zurückgefordert werden. Auf diesen Umstand weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein hin.

Ehebezogene Schenkung

In einem konkreten Gerichtsfall hatte ein (Schwieger-)Vater dem Ehepaar über 200.000 Euro geschenkt. Damit wollte er seine Tochter und deren Ehemann bei der Rückzahlung des gemeinsamen Hauses helfen. Später kam es zur Scheidung des Paares.

Der Vater verlangte nun vom Ex-Schwiegersohn einen Anteil des damaligen Betrages zurück. Insgesamt circa 90.000 und damit die Hälfte des Geldes wollte der Mann zurückbekommen. Der Fall kam vor Gericht. Das Oberlandesgericht Bremen entschied nun, dass der Kläger zurecht sein Geld verlangte.

Die Begründung dafür: Der Kläger konnte durch den alten Überweisungsbeleg nachweisen, dass er damals das Geld dem Ehepaar für einen gemeinsamen Zweck geschenkt hatte. Es handelte sich also um eine ehebezogene Schenkung. Da die Ehe der Tochter die Grundlage für den Geldtransfer war und danach die Scheidung eintrat, verfiel die Geschäftsgrundlage.

Anteilige Rückzahlung

Im konkreten Fall einigten sich alle Beteiligten allerdings auf einen Vergleich. Der Ex-Schwiegersohn musste dabei nur die Hälfte der rund 90.000 Euro an den Mann zurückzahlen. Das Gericht hat aber klar gezeigt, dass Schwiegereltern und Geldgeschenke ein problematisches Thema werden können, wenn die Ehe in die Brüche geht. Nach der Scheidung kann eine anteilige Rückzahlung zurecht eingeklagt werden.