Spanische Richterin ordnet in Scheidungsfall eine bauliche Trennung des gemeinsamen Hauses an

Von Melanie Ruch
11. September 2013

Eine spanische Richterin hat in einem Scheidungsfall ein ungewöhnliches Urteil gefällt. Damit die beiden Ex-Ehepartner auch weiterhin gemeinsam in ihrem luxuriösen Eigenheim wohnen können, hat sie eine bauliche Trennung des 250 Quadratmeter großen Hauses in eine Drei- und eine Vierzimmer-Wohnung angeordnet und das, obwohl das Haus eigentlich den Eltern des Mannes gehört.

Für die Kosten des Umbaus soll der Mann aufkommen, der seiner Frau und den gemeinsamen Kindern zudem einen monatlichen Unterhalt von mehr als 1.000 Euro sowie die Privatschulgebühren der Kinder zahlen soll.