Bundesfinanzhof muss erneut über Scheidungskosten entscheiden - Tipps für Steuerzahler

Von Dörte Rösler
26. Juni 2013

Die Kosten für die juristische Abwicklung einer Scheidung müssen Paare aus dem eigenen Portemonnaie zahlen. Das Finanzamt erkennt die Rechnungen von Anwalt und Gericht nur zu einem geringen Teil an. Dabei hat der Bundesfinanzhof bereits 2011 entschieden, dass sämtliche Kosten des Scheidungsverfahrens steuerlich absetzbar sind.

Um mehr Steuern zu kassieren, wies der Finanzminister seine Beamten jedoch an, dieses Urteil zu ignorieren. Die Finanzverwaltung legt Revision ein. Bis der Bundesfinanzhof nun erneut entscheidet, raten Experten zu einem gestaffelten Vorgehen.

Wer eine Scheidung bezahlt hat, sollte die Verfahrenskosten in vollem Umfang in der Steuererklärung angeben. Falls das Finanzamt einen ablehnenden Bescheid erteilt, legt man Einspruch ein - mit Hinweis auf das Revisionsverfahren.

Ebenfalls erfolgversprechend ist es, selbst Klage einzureichen. Durch ein Urteil im Sinne der aktuellen Rechtsprechung genießen Steuerzahler Vertrauensschutz, auch wenn der Bundesfinanzhof demnächst anders entscheiden sollte.