Erbrecht erlischt mit Scheidungsantrag

Von Ingo Krüger
4. Juni 2013

Ein Scheidungsantrag sorgt nicht nur große Veränderungen im Privatleben von Eheleuten, sondern hat im Todesfalle eines der Verheirateten entscheidenden Einfluss auf das Erbe. Dies hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden (Az.: 2 Wx 122/11).

Das gesetzliche Erbrecht, urteilten die Richter, gelte erst dann wieder, wenn ein Antrag auf Ehescheidung zurückgenommen worden sei. Ansonsten sei bereits der Antrag mit einer vollzogenen Scheidung gleichzusetzen.

Im vorliegenden Fall hatte sich eine Ehepaar bereits 1987 getrennt. Trotz zweier Scheidungsanträge 1995 und 2002 war die Scheidung jedoch nie ausgesprochen worden. Nun wollte die Ehefrau ihren Teil des Nachlasses in Höhe von 224.752,74 Euro. Dies wollten die Eltern des Verstorbenen verhindern.

Hatte das Amtsgericht noch zugunsten der Frau entschieden, urteile das OLG nun für die Eltern. Schließlich, so die Richter, habe der Erblasser mit der Trennung und den Scheidungsanträgen deutlich gemacht, dass er nicht an die Wiederaufnahme der Ehe glaube und diese auch nicht beabsichtige.