Was passiert mit dem Auto nach der Scheidung?

Von Marion Selzer
18. November 2011

Nicht nur um Wohneigentum und Sorgerecht wird bei einer Scheidung gestritten, auch das geliebte Auto, das nach der Heirat erworben wurde, wird schnell zum Streitfall.

Im Regelfall hat derjenige das Recht auf das KFZ, der es öfter benötigt. Tatsächliche Eigentumsverhältnisse spielen beim Verbleib des Autos dabei eine untergeordnete Rolle. Hier hat derjenige Partner Vorrang, der es für berufliche Pflichten benötigt. Der andere Partner hat dann lediglich ein Recht auf einen finanziellen Ausgleich.

Wurde das Auto dagegen lediglich für private Zwecke benutzt wie Einkaufen oder Unternehmungsfahrten, zählt es ebnso wie Fernseher oder Waschmaschine zu den gewöhnlichen Haushaltsgegenständen und wird auch wie ein solcher behandelt. Das heißt, hier darf derjenige Teil das KFZ behalten, der es häufiger benötigt. Dieses Recht gilt selbst dann, wenn der andere Partner das alleinige Eigentum am Fahrzeug besitzt.