Scheidungskosten steuerlich absetzbar?

Wer sich aktuell scheiden lässt, sollte seine Aufwendungen trotz Gesetzesänderung geltend machen

Von Dörte Rösler
28. Januar 2015

Bis zum Sommer 2013 konnten Eheleute die Kosten für eine Scheidung von der Steuer absetzen. Da Verheiratete gesetzlich verpflichtet sind, einen Scheidungsanwalt zu engagieren, war die Rechnung als außergewöhnliche Belastung voll abzugsfähig.

Anwalts- und Gerichtskosten

Seit einer Rechtsänderung erkennen die Finanzämter Anwalts- und Gerichtskosten jedoch nicht mehr an. Wer sich aktuell scheiden lässt, sollte seine Aufwendungen trotzdem geltend machen.

In einem Präzedenzfall hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz die Gesetzesänderung von 2013 für Unrecht erklärt. Demnach muss der Fiskus die Kosten für das Scheidungsverfahren weiterhin als außergewöhnliche Belastung anerkennen. Ein abschließendes Urteil vom Bundesfinanzhof (BFH) steht aus.

Was sollten Betroffene tun?

Verweigert das Finanzamt die Anerkennung der Kosten, so sollten Steuerpflichtige dagegen Einspruch erheben und beantragen, das Verfahren bis zur Entscheidung des BFH (Aktenzeichen VI R 66/14) ruhen zu lassen. Die Frist beträgt einen Monat.