Ich will jetzt eine einvernehmliche Scheidung

Bei uns läuft in zwei Monaten nun endlich das Trennungsjahr ab. Jetzt hab ich mir überlegt mich einvernehmlich von meinem Mann scheiden zu lassen, er reagiert aber diesbezüglich in keinster Weise auf meinen Kontakt.

Was sollte ich vorher alles abgeklärt haben wenn es zu einer einvernehmlichen Scheidung kommen soll. Zu welchem Zeitpunkt kann der Anwalt frühestens die Scheidung einreichen?

Antworten (1)
Argumente für Kooperation bei einvernehmlicher Scheidung

Sobald Du dem Anwalt das Mandat übertragen hast kann er den Scheidungsantrag für Dich einreichen. Dafür musst Du einem Anwalt ein unterschriebenes Mandat zusenden. In der Regel wird der Antrag dann innerhalb von wenigen Tagen gestellt. Als Antragstellerin vertritt er Dich dann. Ein zweiter Anwalt ist nicht zwingend notwendig. Wenn dein Ex kooperativ ist, könnt ihr euch die Kosten für den einen Anwalt teilen, davon würdet ihr beide profitieren. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Scheidung um so weniger kosten wird, je mehr ihr außergerichtlich regeln könnt. Dies betrifft vor allem die Scheidungsfolgesachen: Unterhaltsfragen, Aufteilung des Vermögens, Verbleib der Ehehwohnung etc. Dein Ex wird nicht drum herum kommen, sich mit den Scheidungsfolgesachen auseinanderzusetzen, eine einvernehmliche Scheidung ist dabei der einfachere und stressfreiere Weg. Vielleicht kann er diesen Argumenten arbeiten. Auf der folgenden Internetseite kannst Du mehr über den zeitlichen Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung nachlesen: http://www.*****

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