Einbürgerung wegen Doppelleben für nichtig erklärt

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
26. Mai 2010

Ein Türke, der 1982 in die Schweiz eingereist war und dort eine Schweizerin geheiratet hat (was ihm die Einbürgerung erleichterte), muss seinen Schweizer Pass nun wieder abgeben. Grund dafür ist sein geführtes Doppelleben, von dem seine Ehefrau in Bern wusste, die Behörden jedoch nicht duldeten.

Der Mann ist regelmäßig in die Türkei gereist, um seine dortige Freundin, mit der er auch zwei Töchter zeugte, zu besuchen. In der Schweiz wartete seine Ehefrau und deren Kind auf ihn. Die Schweizerin hatte die Beziehung zu der Türkin aufgrund des Kindes geduldet.

Das schweizerische Bundesamt für Migration allerdings war alles andere als damit einverstanden und hat die Einbürgerung zurück genommen.