6. Dezember 2006
In der brandenburgischen Verbraucherzentrale häufen sich gerade die Beschwerden über dubiose Partnervermittlungen, die für ihre Dienste horrende Beträge fordern, ohne passende Angebote gefunden zu haben.
Die Verbraucherzentrale rät, nicht in Vorkasse zu gehen. Die Rechnungen können laut Beschluss des Bundesgerichtshofes nicht von den Agenturen eingeklagt werden. Trotz alledem erhalten einige Verbraucher rechtskräftige Mahnbescheide.
"Betroffene glauben irrtümlich, das Gericht prüft einen solchen Anspruch - tatsächlich ist ein gerichtlicher Mahnbescheid automatisch rechtskräftig, wenn der Adressat ihm nicht innerhalb der vorgegebenen Frist widerspricht", so Sabine Fischer.
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