Macht die Liebe zum Prof gute Noten?

Gericht entscheidet über Examens-Aberkennung im Fall einer Liebelei zwischen Professor und Studentin

Von Marion Selzer
27. Februar 2012

Weil eine Jurastudentin von der Universität Trier bei der mündlichen Examens-Prüfung im Vergleich zu den Leistungen aus dem schriftlichen Examen überdurchschnittlich gut abschnitt, landete ihr Fall vor Gericht. Das Landesprüfungsamt wollte der jungen Frau ihr Examen aberkennen lassen, doch zu Unrecht, wie die Richter vom Oberwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Täuschungsmanöver nicht bewiesen

Die Studentin hatte unbestritten eine Affäre mit einem Professor der Universität zu Prüfungszeiten gehabt, dies allein reiche aber nicht aus, um ihr ein Täuschungsmanöver zu unterstellen. Zwar prüfte der besagte Professor am selben Tag ihres Prüfungsantritts im selben Fach, jedoch wurde vorab sichergestellt, dass er nur andere Studenten zu prüfen hatte.

Beidseitige Unschuldsbeteuerung

Er verfügte im Vorfeld über Fragen und Lösungen, dennoch sei es lediglich eine Vermutung, dass die Studentin allein deshalb so gut abgeschnitten habe. Auch wenn es wegen des Leistungsanstiegs von ganzen drei Notenstufen nach oben nicht unwahrscheinlich scheint, dass die Studentin bereits vorab die Lösungen gekannt hat, kann ohne einen wirklichen Beweis keine Aberkennung des Examens vollzogen werden. Sowohl der Professor als auch die Studentin beteuern, dass er ihr nicht die Fragen und Lösungen verraten habe.