Regelung zum Ehegattensplitting für Homo-Ehe verstößt gegen das Grundgesetz

Von Max Staender
6. Juni 2013

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden, dass auch die Partner in einer Homo-Ehe die steuerlichen Vorteile des Ehegattensplittings nutzen dürfen. Die bisherige Regelung ist nach Ansicht der Karlsruher Richter verfassungswidrig und verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Somit können die gleichgeschlechtlichen Partner ihre Steuervorteile rückwirkend bis zum Jahr 2001 geltend machen.

Mit der jetzigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht gleichgeschlechtliche Partner mit Eheleuten im Steuerrecht gleichgestellt, da schlichtweg keine Gründe für eine Ungleichbehandlung existieren.