Homosexuelle Beamte dürfen beim Familienzuschlag nicht benachteiligt werden

Von Marion Selzer
6. August 2012

Wenn zwei homosexuelle Beamte in den Bund der Ehe eintreten, steht ihnen derselbe Familienzuschlag zu, wie anderen Ehepaaren auch. So entschied das Bundesverfassungsgericht und bestärkt dadurch wieder die Rechte von schwulen und lesbischen Ehepaaren.

Wenn Beamte diese Ansprüche rechtzeitig geltend machen, haben sie auch das Recht auf eine Nachzahlung. Diese Entscheidung wirkt auch für bereits geschlossene Ehen. Seit 2009 erhalten homosexuelle Lebenspartner aufgrund des Bundesbesoldungsgesetzes dieselben Zuschläge wie andere Verheiratete auch.