Zurück zur News "Erste richtige lesbische Hochzeit fand in B..."
Der Eheverbotsparagraph im BGB sagt nichts zu gleichgeschlechtlichen Ehepartnern aus. Laut BGB war die gleichgeschlechtliche Ehe noch nie verboten.
Nur das BVerfG war der Meinung, daß das BGB nicht für alle gleichermaßen angewendet werden darf, weil es der christlich-abendländischen Tradition widerspräche.
Wir erinnern uns? Die Gleichbehandlung von Juden widerspricht auch der christlich-abendländischen Tradition.
20.12.11 | |
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