Homoehe rechtlich gleichgestellt wie Heteroehe?

Ist die Homoehe der Heteroehe gleichgestellt oder ist man da nicht so abgesichert? Würde es z.B. eine Witwenrente geben oder wie sieht es beim Erbe aus oder Versicherungen oder beim Krankheitsfall im Krankenhaus?

Antworten (2)
Natürlich nicht

Wenn Gleichstellung vom Staat gewollt wäre, hätte man die bürgerliche Ehe zulassen können, d.h. gesetzlich geregelt war sie ja schon, man hätte sie nur nicht zu verbieten brauchen, und dieses Konstrukt der ELP einzuführen.

Wer eine bürgerliche Ehe eingeht, ist nach dem GG besonders geschützt.

Und genau das war vom Staat für Homosexuelle nie gewollt.

Leider nicht

"Ist die Homoehe der Heteroehe gleichgestellt?"
Leider ist das nicht der Fall. Man hat dieselben Pflichten einer heterosexuellen Ehe, aber nicht dieselben Rechte.
Steuerrechtlich wird die Ehe nicht anerkannt.
Keine Witwen- und Witwernrente.

Die ELP gibt es zwar schon, aber im Gesetz werden nicht-Heterosexuelle offiziell noch nicht mit Heterosexuellen gleichgestellt. Diese Änderung kann man früstens Ende September 2009 erwarten.
Im Krankenhaus bleibt Dir die Hoffnung auf Kolanz. Es gibt Menschen, die haben nichts gegen Homosexuelle und es gibt welche, die haben etwas dagegen. Rechtlich gesehen kann man da nichts machen.
Unter Angabe von falschen Gründen können Homogegner ihre waren Motive sehr gut verschleiern.

Wie es bei Erbschaften aussieht, weiß ich nicht. In Sachen Versicherungen denke ich, kann man auch auf die Kolanz des Versicherungsanbieters hoffen. Ich denke, in den seltensten Fällen werden diese 'nein' sagen. :-)

MfG;
(besser spät als nie)
~Daemion

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema