Körperverletzung: Mann darf noch heiraten, bevor es in U-Haft geht

Von Katharina Cichosch
4. Juni 2012

Diese Hochzeit dürfte dem Brautpaar wohl tatsächlich in unvergesslicher Erinnerung bleiben - wenn auch nicht unbedingt aus positiven Gründen. Denn nach der erfolgreichen Vermählung mussten sich die frischgebackenen Eheleute sogleich wieder trennen: Gegen den Mann aus Sachsen-Anhalt lag Haftbefehl vor, er muss sich für Körperverletzung verantworten.

Dabei blieben die Beamten in ihrer Pflichtausübung mehr als fair: Sie wollten die lang geplante Zeremonie nicht stören und hielten sich im Hintergrund. Erst nach der Trauung griffen sie zu - und nahmen den Ehemann mit in Untersuchungshaft. Dort müssen die genauen Umstände des Deliktes jetzt geklärt werden. Ob es danach bald ab in die Flitterwochen geht, darf je nach Feststellung der Schuld aber bezweifelt werden.