Die verschiedenen Arten der Trauung und Hinweise zur Wahl des Nachnamens

Möchten Sie heiraten? Dann wissen Sie möglicherweise schon ganz genau, welche Art von Trauung Sie sich wünschen. Vielleicht sind Sie aber auch noch unsicher, welche Trauung die richtige für Sie ist. Oder Sie oder Ihr Partner gehören einer Glaubensrichtung an, die nicht jede Trauungszeremonie gestattet? Informieren Sie sich hier über die unterschiedlichen Arten der Trauung. Zudem erhalten Sie hier Hinweise zur Wahl des Nachnamens.

Von Kathrin Schramm

Der Antrag ist gemacht und wurde angenommen - jetzt heißt es, sich voller Elan in die Hochzeitsvorbereitungen zu stürzen. Profis gehen davon aus, dass man bei der Terminplanung ungefähr ein Jahr Vorbereitungszeit berücksichtigen sollte - schließlich soll es ja keine Spontanhochzeit à la Las Vergas werden.

Erst einmal heißt es, den Wunschtermin mit den engsten Angehörigen abzustimmen, denn schließlich will man ja sicher gehen, dass sie an diesem großen Tag auch verfügbar sind. Dann wird der Rahmen und das Budget der Feier festgelegt, werden Standesamt und Kirche ausgewählt, Trauzeugen verpflichtet und eine vorläufige Gästeliste aufgestellt.

Außerdem gilt es,

  • die Lokalität für die Feier auszusuchen
  • die Musik zu buchen und natürlich
  • die Hochzeitskleider zu kaufen.

Damit die Traumhochzeit aber nicht an der Bürokratie scheitert, müssen einige Dokumente beigebracht werden - denn ein alternatives Paar Hochzeitsschuhe lässt sich auf die Schnelle besorgen, eine alternative Geburtsurkunde aber eher nicht.

Die standesamtliche Trauung

In den Standesämtern werden auch immer häufiger schöne Hochzeitszeremonien durchgeführt
In den Standesämtern werden auch immer häufiger schöne Hochzeitszeremonien durchgeführt

Damit eine Ehe in Deutschland auch rechtsgültig ist, muss sie auf dem Standesamt und vor dem Standesbeamten geschlossen und von ihm beglaubigt werden. Die Ehepartner unterzeichnen dazu einen gesetzlichen Ehevertrag. Erst mit dem Eintrag in die amtlichen Register ist die Heirat rechtsgültig und nachprüfbar.

Wichtige Dokumente

Um eine standesamtliche Trauung zu beantragen, bestellt man beim Standesamt das Aufgebot. Hierzu sind verschiedene Papiere notwendig. Wenn Sie bereits geschieden sind, aus einem anderen Land stammen oder keinen Zugriff mehr auf Ihre Geburtsurkunde erlangen können, dann wird Ihnen der Standesbeamte genau mitteilen, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.

Zunächst benötigt man einen gültigen Identitätsnachweis in Form eines Personalausweises oder Reisepasses - schauen Sie unbedingt nach, ob er auch am Tag der standesamtlichen Trauung noch gültig sein wird.

Falls nicht, heißt es ab zur Meldebehörde des Hauptwohnsitzes. Im Notfall lässt sich hier auch von heute auf morgen ein sogenannter Übergangspersonalausweis beschaffen.

Ein weiteres beizubringendes Dokument ist die Meldebescheinigung. Darüber hinaus benötigt man eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, die am Tage der Trauung nicht älter als sechs Monate sein darf.

Diese Abschrift erhält man beim Standesamt des Wohnortes der eigenen Eltern; bei geschiedenen Eltern entweder am letzten gemeinsamen Wohnsitz oder am Wohnsitz des Vaters zum Scheidungszeitpunkt.

Wenn die Eltern vor dem 1. Januar 1958 im damaligen Westdeutschland und vor dem 2. Oktober 1990 im damaligen Ostdeutschland geheiratet haben, benötigt man zudem eine sogenannte Abstammungsurkunde. Vor den genannten Daten nämlich wurden noch keine Familienbücher geführt.

Die Abstammungsurkunde erhält man in dem Standesamt der eigenen Geburtsstadt. Man benötigt sie auch, wenn die Eltern nicht verheiratet waren oder wenn sie einen adoptiert haben.

Unter Umständen benötigt man auch noch weitere Unterlagen für das Standesamt, nämlich

  • eine Scheidungsurkunde bzw. Sterbeurkunde des Ex-Partners, wenn einer der Partner schon einmal verheiratet war
  • eine Abstammungsurkunde und
  • ein Sorgerechtsbescheid für ein eventuell in die Ehe eingebrachtes Kind
  • bei gemeinsamen Kindern eine Abstammungsurkunde und eine Vaterschaftsanerkennung.

Termin

Die standesamtliche Trauung selbst findet dann zu einem vereinbarten Hochzeitstermin auf dem Standesamt statt. In seltenen Fällen kann der Standesbeamte auch entscheiden, die Trauung an einem anderen, von Ihnen gewünschten Ort durchzuführen. Verlangen können Sie dies von ihm jedoch nicht.

Ablauf

Die standesamtliche Trauung besteht meist aus einer Begrüßung und einer kurzen Ansprache. Dann wird das Eheversprechen abgenommen, die Ringe werden getauscht und die Verträge werden unterzeichnet.

Trauzeugen sind zugelassen, aber keine Pflicht. Ob und wieviele Traugäste das Hochzeitspaar mitbringt, bleibt ihm selbst überlassen.

Die kirchliche Trauung

Die kirchliche Trauung ist eine Heirat vor Gott und spielt in Deutschland bürokratisch keine Rolle. Sie gilt als Zeremonie ohne gesetzlichen Hintergrund.

Dennoch ist sie für viele Paare, vor allem religiöse oder gläubige Paare, sehr wichtig. Sie bildet meist den Höhepunkt einer romantischen Hochzeit.

Wichtige Dokumente

Die Unterlagen für die kirchliche Trauung sind schneller beigebracht. Für eine katholische Trauung werden neben der Bescheinigung über die standesamtliche Trauung sowie zwei Trauzeugen die beim Pfarrer der eigenen Taufgemeinde erhältliche Taufbescheinigung

Die Eheringe als wichtigstes Accessoire bei der kirchlichen Trauung
Die Eheringe als wichtigstes Accessoire bei der kirchlichen Trauung

benötigt. Außerdem wird ein Traugespräch über die Unauflösbarkeit der Ehe und die Bestätigung des Kinderwunsches zur Voraussetzung gemacht.

Der evangelischen Kirche reicht neben der standesamtlichen Heiratsurkunde der Personalausweise, die Taufbescheinigung und die Konfirmationsurkunde.

Nach der kirchlichen Trauung gibt es meistens direkt im Anschluss das Hochzeitsfest
Nach der kirchlichen Trauung gibt es meistens direkt im Anschluss das Hochzeitsfest

Ablauf

Alle Hochzeitsgäste versammeln sich in der Kirche, in welcher der Bräutigam am Altar auf seine Braut wartet. In einem feierlichen Einzug wird die Braut von ihrem Vater vor den Altar geleitet und dort dem Bräutigam übergeben.

Der Pfarrer übernimmt die Trauung, die von einer Predigt begleitet wird. Gemeinsam mit den Anwesenden wird für das Brautpaar gebetet und gesungen.

Häufig leisten auch die Gäste einen Beitrag in Form von Fürbitten. In einer feierlichen Zeremonie mit Ringetausch traut der Pfarrer das Paar vor Gott.

Die freie Trauung

Die Hochzeit soll für viele Menschen den schönsten Tag des Lebens darstellen. Und doch leiden nicht wenige Paare darunter, für die Zeremonie nur schwerlich ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen verwirklichen zu dürfen. Deutlich besser gelingt dieses Vorhaben dagegen bei der freien Trauung. Dafür sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten.

Gerade die Heiratswilligen stellen oft fest, dass die lange geplante und bis ins Detail durchdachte Feier nicht immer umgesetzt werden kann. So stehen formale Hürden im Wege. Darüber hinaus bietet das Standesamt im Rathaus auch nur selten einmal das romantische Flair, in dem das Ja-Wort gewechselt werden soll.

Eine Alternative ist in der kirchlichen Eheschließung zu sehen - speziell heutzutage aber auch nicht mehr für jedermann vorstellbar, ist doch eine Abkehr immer mehr Menschen von der religiösen Institution festzustellen.

Wer daher für seine Feier etwas ganz Besonderes wünscht, gleichzeitig aber auf die bürokratischen Vorgaben verzichten möchte, für den empfiehlt sich die freie Trauung. Sie findet genau in jenem Rahmen statt, den sich das Paar wünscht.

An jedem beliebigen Ort

Ein hauptsächlicher Unterschied der freien zur herkömmlichen Hochzeit liegt bereits darin, dass die Erstgenannte nicht ortsgebunden ist. Sie kommt gänzlich ohne die Räumlichkeiten des Standesamtes oder der Kirche aus und muss auch nicht zwangsläufig in der Gemeinde des Paares stattfinden.

Lediglich innerhalb der Bundesrepublik sollte das Ja-Wort ausgetauscht werden, um später auch rechtlich anerkannt zu sein. Ob aber

  • auf dem heimischen Grundstück
  • auf dem Strand des nahegelegenen Sees
  • auf dem Gipfel eines Berges oder
  • auf einer größeren Freifläche in der Natur

gefeiert wird, das alles obliegt den Wünschen der beiden Personen, die dafür im Mittelpunkt stehen. Es lassen sich nahezu alle Sehnsüchte erfüllen.

Die freie Trauung kann sogar am Strand durchgeführt werden
Die freie Trauung kann sogar am Strand durchgeführt werden

Freier Theologe benötigt

Allerdings geht es so ganz ohne rechtliche Vorgaben dann doch nicht. Die Trauung muss von einer Person durchgeführt werden, die dafür gemäß des Gesetzes zugelassen ist. Das könnten einerseits Angestellte der Standesämter, andererseits aber ebenso gut die Pfarrer aus der Kirche sein.

Viele Paare hegen durch die freie Hochzeit indes gerade den Wunsch, sich unabhängig von beiden Institutionen zu vermählen. Durchgesetzt hat sich daher die Praxis, einen freien Theologen zu engagieren.

Er ist keinem Amt und keiner konkreten Religionsgemeinschaft verpflichtet, darf aus juristischer Sicht aber dennoch eine Ehe schließen, die auch anerkannt wird. Meist kann ein solcher Theologe in jeder Stadt gefunden oder aus einer nahe Metropole angefordert werden.

Nach eigenen Wünschen

Wie aber darf eine solche freie Trauung konkret aussehen? Den Vorlieben des Paares sind nahezu keine Grenzen gesetzt.

  • Die Zahl der Gäste
  • der Ablauf der Zeremonie
  • der gewählte Ort oder
  • die anschließende Feier

werden vorab genau so geplant, dass alle Besonderheiten verwirklicht werden können.

Ratsam ist es allerdings, sich dafür einen Organisator zu engagieren, der auch mit dieser Form der Hochzeit bereits Erfahrungen gesammelt hat. Er wird auf die Notwendigkeit hinweisen, eventuelle Musiker, Redner oder Künstler in das Rahmenprogramm einzubeziehen.

Gleichzeitig nimmt er den baldigen Ehegatten damit auch eine erhebliche Last von den Schultern: Die Planung und Umsetzung des Festes liegt damit in seinen Händen.

Die Feinheiten beachten

Wichtig ist es darüber hinaus, die Besonderheiten des ausgesuchten Ortes oder die Fertigkeiten des Theologen nicht unbeachtet zu lassen. Jeder dieser Einflüsse wird der Trauung einen bestimmten Charme verleihen, ihr also einen gewissen Stempel aufdrücken. Die Wahl jedes einzelnen Bestandteils sollte daher sehr sorgfältig ausfallen und keinesfalls überstürzt werden.

Wie die Zeremonie darüber hinaus verläuft, wo das Ja-Wort getauscht und wo die anschließende Feier stattfindet, das alles obliegt dem Paar. Auch hierfür gibt es diverse Vorschläge, wie sich der Ablauf gestalten kann.

Sie werden dem Fest zugrunde gelegt und je nach Bedarf abgeändert. Im Mittelpunkt stehen somit die beiden Menschen, die sich mit diesem einmaligen Unterfangen gemeinsam verbinden.

Neben der Art der Trauung sollte man auch die Wahl des zukünftigen Nachnamens mit in seine Überlegungen einfließen lassen...

Regeln und Hinweise zur Wahl des Nachnamens

Vor einer Hochzeit wird man vor eine oft schwierige Entscheidung gestellt: Es muss entschieden werden, ob der Nachname des Partners übernommen werden soll, wodurch im Fall der Frau der Mädchenname verloren geht. Doch über welche Regeln und Hinweise bezüglich der Wahl des Nachnamens sollte man Bescheid wissen, damit man die richtige Entscheidung bei der Namenswahl trifft?

Einigung auf einen Nachnamen

Im klassischen Fall wird natürlich der Name des Mannes übernommen. Dies hat auch zur Folge, dass mögliche Kinder ebenfalls ausschließlich diesen Nachnamen tragen dürfen.

Eher außergewöhnlich, aber dennoch möglich, ist die Einigung auf den Nachnamen der Frau. In diesem Fall nimmt der Mann den Namen der Frau an, wobei diese ihren Familiennamen behält.

Die Wahl eines Doppelnamens für einen Partner und die Kinder

Sollte man sich für keine dieser beiden Varianten entscheiden können, ist auch die Wahl eines Doppelnamen möglich. In diesem Zusammenhang ist es allerdings wichtig zu wissen, dass nur einer der Partner diesen Doppelnamen annehmen kann. Der andere Partner muss hingegen den eigenen Familiennamen behalten.

Mögliche Kinder der Ehe erhalten dann wiederum den Doppelnamen, da dieser zum neuen Familiennamen wurde. Die Regelung des Doppelnamens kennt jedoch auch eine Ausnahme. So darf kein Doppelname gebildet werden, sobald die Verlobten ohnehin schon den gleichen Nachnamen haben.

Sollte einer der Partner bereits einen Doppelnamen haben, dann kann auch ein Dritter Name angenommen werden. Hier ist es dann allerdings wichtig zu wissen, dass dieser quasi dreifache Name dann nicht zum Familiennamen wird. Die Kinder würden demnach den Namen des Ehepartners erhalten, welcher nur einen Nachnamen hat.

Beide Partner behalten ihren Namen

Sollte man sich trotz der bisher genannten Vielfalt an Möglichkeiten nicht auf eine Version einigen können, können beide Partner auch ihre Namen behalten. In diesem Fall ist es sogar möglich, einen Familiennamen für die Kinder zu bestimmen, welcher sich aus den zwei Nachnamen der Eltern ergibt.

Letztlich ist es noch wichtig zu wissen, dass der Familienname nicht mehr nachträglich geändert werden kann. Aus diesem Grund sollte die Entscheidung der Namenswahl mit Bedacht erfolgen.

Bei Auflösung der Ehe

Kommt es zur Auflösung der Ehe - sei es durch die Scheidung oder den Tod eines Ehepartners, stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Der geschiedene bzw. verwitwete Partner behält seinen Nachnamen, nimmt seinen Geburtsnamen wieder an oder ergänzt den Ehenamen um den Geburtsnamen oder den, den er bei der Ehenamensbestimmung geführt hat. Diese Entscheidung muss er dann dem Standesamt mitteilen.

Fazit

Insgesamt lässt sich sagen, dass es heute keineswegs mehr selbstverständlich ist, dass die Frau den Namen des Ehegatten annimmt. Stattdessen stehen dem Paar die genannten Möglichkeiten offen, selbst über den Familiennamen zu entscheiden.