Auch wer die Scheidung eingereicht hat, kann im Falle des Ablebens des Ehepartners trotzdem noch erbberechtigt sein. Vorausgesetzt, die Zustimmung zu dem Scheidungsantrag ist noch nicht erfolgt. Dies hat jetzt das Oberlandesgericht Köln entschieden (Az 3 Wx 179/11).
Geklagt hatte eine Frau, die im Juli 2010 die Scheidung eingereicht hatte. Ihr Mann war jedoch fünf Monate später gestorben, ohne dass die Scheidung vollzogen wurde. Der Rechtspfleger hatte den Sohn aus erster Ehe als Alleinerben eingesetzt. Dies wollte die Frau nicht akzeptieren und zog vor Gericht.
Das gesetzliche Erbrecht habe weiterhin Gültigkeit, so die Richter. Auch das Einreichen der Scheidung habe dies nicht geändert. Hätte der Mann der Trennung bereits zugestimmt gehabt, wäre die Frau leer ausgegangen.
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