6. Juli 2011
Angeblich soll die Eheschließung zwischen Charlene Wittstock und Prinz Albert nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Wie die Zeitung „Bild“ nun behauptete, sei Charlene anhand eines Vertrags zu der Hochzeit gezwungen worden.
Laut „Bild“ habe Charlene sogar noch an ihrem Hochzeitstag versucht, in ihr Heimatland Südafrika zu fliehen. Der Vertrag verpflichte die attraktive Blondine dazu, mindestens fünf Jahre mit Prinz Albert verheiratet zu bleiben. Bei einer vorzeitigen Scheidung verlöre sie nicht nur ihren Titel, sondern auch das Sorgerecht.
Zu der Vertragsschließung soll sich Charlene angeblich mit Geld überreden lassen haben. Falls die Vorwürfe nachgewiesen werden können, ist die Ehe nach dem katholischen Kirchenrecht ungültig. Dieses erlaubt eine erzwungene Eheschließung nicht.
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