14. April 2009
In einer engen Beziehung, die sich mit dem Gedanken trägt diese auch offiziell mit dem Ja-Wort zu beschließen, erscheint eine Erstellung eines Ehevertrages als etwas sehr unromantisches. Vor der Heirat an Scheidung zu denken, mag zwar nicht gerade gefühlvoll sein, aber im Falle einer Trennung erleichtert ein Ehevertrag doch so manches Detail.
So werden in einem Ehevertrag zum Beispiel Regelungen hinsichtlich des Hausrates ebenso festgelegt als auch bei vorhandenen Kindern die Betreuung bzw. das Sorgerecht. Auch die Unterhaltsansprüche, der Versorgungsausgleich und die Vermögensverteilung sind Bestandteile eines Ehevertrages, die bei einem schriftlich fixierten Abkommen im Fall der Fälle viele Streitereien unnötig werden lassen. Langwierige Prozesse werden ebenso abgekürzt als auch ein hohes Kostenaufkommen vermieden.
Als Paar kann man einen Ehevertrag vor oder auch noch während der Ehe bei einem Anwalt gemeinsam aufsetzen, der dann nur noch von einem Notar beglaubigt werden muss. Dieser Vorgang hat unter anderem auch einen Sicherheitsaspekt für die beiden Beteiligten, da sittenwidrige oder sehr unvorteilhafte Klauseln somit außen vor bleiben. Ist der Ehevertrag erst einmal geschrieben, dann bleibt viel Zeit für den romantischen Part der Liebesbeziehung.
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Dr. theol. iur. can. Reinhold Sebott SJ, geboren 1937, ist Professor für Kirchenrecht an der Philosophisch-Theol...