Gerichtsurteil in Indien: Mangelnder Sex berechtigt nicht zur Ehescheidung

Von Ingrid Neufeld
11. März 2014

In Indien hatte ein Mann die Scheidung seiner Ehe mit der Begründung betrieben, dass sein Frau "bei einer essentiellen Pflicht im Eheleben" versagt hätte und dieses Verhalten ihm "enorme mentale Qualen bereite".

Er bezog sich dabei auf die Flitterwochen, während derer die Frau jeglichen Sex verweigert hätte. Zudem monierte er den Aufzug in dem seine Frau zur Arbeit angetreten wäre, nämlich in T-Shirt und Hosen.

Scheidung wurde zurück genommen - Eheleben muss als ganzes betwertet werden

Ein Familiengericht folgte seiner Argumentation und sprach 2012 die Scheidung aus. Nun nahm sich eine höhere Instanz dem Fall noch einmal an und entschied, dass "das Eheleben als Ganzes bewertet werden sollte und dass "ein paar einzelne Vorfälle in einem längeren Zeitraum keiner Grausamkeit gleich" kämen.

Mit diesen Worten bezog sich das Gericht auf die anwaltliche Argumentation, denn dieser hatte erklärt, dass die Frau dem Mann nach den Flitterwochen im Jahr 2009 keinen Anlass mehr zu einer Beschwerde gegeben hätte.