Affäre oder Beziehung unter Kollegen? Das sollten Sie beachten

Von Katharina Cichosch
18. Dezember 2012

In der Disco, im Café, über Speed-Dating oder Singlebörse? Weit gefehlt: Der Arbeitsplatz ist es, der Paare zusammenführt und Beziehungen oder zumindest eine heiße Affäre ermöglicht! Eigentlich kein Wunder: Schließlich gibt´s zwischen Büroalltag und nervigen Kollegen jede Menge Gesprächsstoff, die gemeinsamen Erlebnisse schweißen schnell zusammen.

Leider bringen Techtelmechtel am Arbeitsplatz jedoch auch einige Tücken mit sich. Soll man seine Beziehung lieber geheim halten? Was, wenn die Affäre irgendwann in die Brüche geht? Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln, kennt hierfür eine klare Richtlinie: Beziehungen zwischen Kollegen darf der Arbeitgeber nicht verbieten, so die Expertin. Er könne aber verlangen, dass sich Paare im Betrieb "outen". Und, dass sie ihre Liebe füreinander nicht allzu offen ausleben: Heftige Knutschereien und Co. sind bei der Arbeit eher fehl am Platz.

Dasselbe gilt in ganz besonderem Maße für Sex: Wer hierbei am Arbeitsplatz erwischt wird, der riskiert sogar eine Abmahnung wegen Störung des Betriebsfriedens. Eine sofortige Kündigung hält die Fachanwältin jedoch für eher unwahrscheinlich.

Anders liegt der Fall, wenn der Sex nicht zwischen ganz normalen Kollegen und einvernehmlich geschieht, sondern zum Beispiel zwischen Chef bzw. Chefin und Azubi oder Praktikant/-in. Dann liegt rechtlich betrachtet eine Verletzung der Fürsorgepflicht vor, auch bei einvernehmlichen sexuellen Handlungen.

Ob es hier bei einer Mahnung bleibt oder eine sofortige Kündigung ausgesprochen wird, liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Dass nicht einvernehmlicher Sex in allen Fällen nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch strafrechtlich relevant ist, sollte sich von selbst verstehen.