Entscheidung des OLG Koblenz: Nacktbilder müssen nach Beziehungsende gelöscht werden

Von Ingrid Neufeld
22. Mai 2014

Ein Fotograf hatte von seiner Liebsten jede Menge Aufnahmen gemacht, wobei er seine Freundin auch in erotischen Positionen fotografierte und entsprechende Videos drehte. Die Frau war mit diesen Nacktaufnahmen einverstanden. Manchmal hatte sie auch selbst welche aufgenommen. Nach der Trennung wollte sie jedoch, dass alle digitale Aufnahmen und Videos von ihr gelöscht wurden.

Gesetzliche Regelung bei Beziehungsaus

Aus diesem Grund ging die Frau vor Gericht. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz gab der Frau Recht. Sie darf verlangen, dass privat fotografierte Nacktbilder und genauso die Videos vernichtet werden sollen. Das Gericht begründete dies, dass die "die Einwilligung zum Besitz der Nacktaufnahmen grundsätzlich an das Bestehen der Beziehung gekoppelt sei" und diese Einwilligung daher "nach dem Liebes-Aus widerrufen werden kann". Anders sieht es jedoch mit alltäglichen Aufnahmen aus, die davon nicht betroffen sind.

Ansicht des Gerichts

Erotische Bilder gehören dagegen "zum Kern des Persönlichkeitsrechts". Nach Ansicht des Gerichts ist dieses "höher zu bewerten als das Eigentumsrecht des Fotografen", dessen Berufsfreiheit mit der Vernichtung der Nacktaufnahmen nicht eingeschränkt würde.