15. Februar 2008
Besonders zur Karnevalszeit, so die Anweisung des Erzbistums Köln, soll auf die Mundart- und Brauchtumsmessen hingewiesen werden.
So sind Uniformen sowie Trachten während des Gottesdienstes erlaubt. Auch Predigten können in Mundart gehalten werden und Lieder "uff platt" gesungen werden. Der Sinn, nämlich die Verkündung des Wortes Gottes, soll dabei aber im Vordergrund stehen, die Predigten und Gottesdienste sollten keinen Büttenreden gleichen.
Laut Erzbistum ist das Tragen von Karnevalskostümen allerdings nicht erlaubt.
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