Verschiedene Arten von Denkmälern im Überblick

Geschichte wird für die breite Masse nur dann zugänglich, wenn sie auch beobachtbar ist. Texte und Überlieferungen allein haben nicht die Macht, sich ins Bewusstsein der Gesellschaft zu drängen. Man arbeitet daher vornehmlich mit Denkmälern, um Besucher die jeweiligen Vorkommnisse näher zu bringen. Erfahren Sie hier, welche unterschiedlichen Arten von Denkmälern es gibt und wie sie sich voneinander unterscheiden.

Von Kerstin Ehring

Denkmäler sind epochale Bauwerke, Objekte, Dokumente oder auch spezielle Anlagen, die nachfolgenden Generationen zugänglich bleiben sollen. Durch die verschiedenen Unterarten der Denkmäler kann die Vielzahl von schützenswerten Objekten übersichtlicher in offiziellen Denkmallisten dargestellt werden.

Die Entwicklung der Menschheit ist untrennbar mit großen wissenschaftlichen, künstlerischen und bautechnischen Leistungen verbunden. Das UNESCO-Weltkulturerbe würdigt besondere Orte, Bauwerke und Landschaften, die von Menschen geschaffen wurden und unter dem besonderen Schutz aller Nationen stehen.

Denkmalpflege

In Deutschland wird die Denkmalpflege von den einzelnen Bundesländern geregelt. In deren Denkmalschutzgesetzen wird die Art der Denkmale zugeordnet und festgelegt. Ob ein Objekt oder Bauwerk auf die Liste der Denkmäler gelangt, hängt von den jeweiligen Vorgaben und Definitionen in der Gesetzgebung auf Länderebene ab.

Denkmäler werden meist von

  • Vereinen
  • Gemeinden oder
  • Privatpersonen

bewirtschaftet oder erhalten, um sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Vor allem Kleindenkmale, Naturdenkmale oder Einzeldenkmale sind noch nicht auf den Denkmallisten erfasst oder von geringem Interesse für den nationalen Denkmalschutz. Trotzdem erinnern sie an eine besondere Leistung oder Personen, die nicht in Vergessenheit geraten sollten und sind deshalb erhaltungswürdig.

Unterscheidungsmöglichkeiten

Zum einen lassen sich Denkmäler nach ihrem Zweck unterscheiden. Ein "normales" Denkmal soll in der Regel an eine besonders große Persönlichkeit erinnern.

Üblicherweise stellt man hierfür eine Skulptur auf, die der jeweiligen Person nachempfunden ist. Denkmäler können jedoch auch an besonders erwähnenswerte Ereignisse erinnern.

Ein Mahnmal hingegen hat eine weit weniger erfreuliche Bedeutung. Wie der Name schon sagt, sollen die Menschen durch das jeweilige Objekte dazu ermahnt werden, die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen.

Mahnmale werden meist dort aufgestellt, wo sich besonders tragische Ereignisse der Geschichte zugetragen haben. Teilweise entscheidet man sich jedoch auch für einen Standort in der nächst größeren Stadt; schließlich sollen möglichst viele Menschen das Mahnmal zu Gesicht bekommen.

Außer den bereits genannten Formen des Denkmals gibt es auch das so genannte Ehrenmal. Es wird errichtet, um einer bestimmten Person oder auch einer Gruppe von Menschen Tribut für eine großartige Leistung zu zollen. Damit möchte man sich nicht nur im Stillen bei diesen großen Persönlichkeiten bedanken, sondern auch dafür sorgen, dass ihre Taten niemals in Vergessenheit geraten.

Manchmal lassen sich Denkmäler nicht exakt einer einzigen Form zuordnen. So kann beispielsweise ein Ehrenmal auch zugleich ein Mahnmal sein, man denke nur an die zahlreichen Soldaten, die in den vergangenen Kriegen für ihr Land gestorben sind.

Das Gesetz kennt zudem auch so genannte Bodendenkmäler. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um archäologische Ausgrabungsfunde oder Überreste alter Siedlungen. Manchmal wird sogar ein Fleck im Boden zum Denkmal erklärt, wenn er darauf schließen lässt, dass sich vor langer Zeit hier einmal ein Bauwerk befunden hat.

Das Denkmalschutzrecht unterscheidet die verschiedenen Denkmäler jedoch auf andere Weise. So gibt es zum Beispiel auch bewegliche Denkmäler, die man ohne Probleme transportieren kann. Als Laie stellt man sich ein solches Mal meist als kompaktes Bauwerk vor, es gibt jedoch in der Tat auch Gegenstände, die zum Denkmal erklärt werden.

Im Folgenden gehen wir etwas genauer auf die unterschiedlichen Arten von Denkmälern ein.

Baudenkmal

Als Baudenkmäler werden

  • bauliche Anlagen
  • Gebäude oder
  • Gebäudeteile

von herausragender historischer Bedeutung bezeichnet. Auch

  • Gebäudeensembles
  • Straßenzüge
  • Brücken oder
  • Türme

können zu Baudenkmälern ernannt werden. Viele der Baudenkmäler stammen aus der Vergangenheit. Das UNESCO Weltkulturerbe schützt Bauwerke als herausragende Zeugnisse der menschlicher Handwerkskunst für die nachfolgenden Generationen der Weltbevölkerung.

In Deutschland ist die Definition für Baudenkmäler nicht einheitlich geregelt, da jedes Bundesland ein eigenes Denkmalschutzgesetz verabschiedet. In einigen Regionen werden auch Bodendenkmäler oder Gartenanlagen zu den Baudenkmälern gezählt.

Ganze Straßenzüge können Baudemkmäler sein
Ganze Straßenzüge können Baudemkmäler sein

Beispiele

Offiziell sind in Deutschland rund 750.000 Baudenkmäler registriert, u.a.

Das Schloss Neuschwanstein ist ein Baudenkmal
Das Schloss Neuschwanstein ist ein Baudenkmal

Gartendenkmal

Ein Gartendenkmal kann ganz unterschiedliche Ausmaße haben. Zu Gartendenkmälern werden besondere

  • Parkanlagen
  • Gärten
  • Friedhöfe oder auch
  • Alleen mit herausragender historischer Bedeutung

gezählt. Die Erhaltung dieser Anlagen für nachfolgende Generationen und der darin befindlichen Gebäude ist von nationalem oder internationalem Interesse. Neben feudalen Barock- und Klostergärten werden auch einzelne Bäume, besondere Kulturlandschaften in die Liste der deutschen Gartendenkmäler aufgenommen. Viele dieser Anlagen werden durch Spenden und Fördergelder in ihrem derzeitigen Zustand erhalten oder nach historischen Vorlagen wieder hergestellt.

Auch besondere Friedhöfe werden zu den Gartendenkmälern gezählt
Auch besondere Friedhöfe werden zu den Gartendenkmälern gezählt

Beispiele

Zu den bekannten Gartendenkmälern in Deutschland gehören

  • die Deutsche Alleenstraße
  • der Spreewald oder
  • der Schlosspark Gröditz.
Der Spreewald als Gartendenkmal
Der Spreewald als Gartendenkmal

Kleindenkmal

Statuen als Kleindenkmäler
Statuen als Kleindenkmäler

Kleindenkmäler sind kleinere, von Menschen geschaffene oder erbaute Objekte. Sie haben meist eine historische Bedeutung als Bauwerk, erinnern an eine Person oder erfüllten einen besonderen Zweck.

Kleindenkmäler verbleiben an einem vorbestimmten Standort und sind wichtige Merkmale der deutschen Kulturlandschaft. Neben Flurdenkmälern gehören z.B.

  • historische Wegweiser und Pflaster
  • Brunnen
  • Quelltafeln
  • Pegelhäuschen
  • Gedenksteine und
  • Statuen

zu den Kleindenkmälern. Da Kleindenkmäler nicht immer unter Denkmalschutz stehen, ist die genaue Anzahl aller Objekte dieser Art in Deutschland noch nicht bekannt. Da diese kleinen Denkmäler oft eine nachrangige Bedeutung haben, kommen oft gemeinnützige Vereine, Gemeinden oder auch Privatpersonen für die Unterhaltung der Kleindenkmäler auf.

Flurdenkmal

Ein Flurdenkmal ist ein Kleindenkmal, das sich meist außerhalb geschlossener Ortschaften befindet. Zu den Flurdenkmälern werden z.B.

  • Grenz- und Sühnesteine
  • Flurkreuze oder Bildstöcke und
  • kleine Kapellen

gezählt. Zu den historischen Flurdenkmälern gehören Dolmen und andere prähistorische Garstätten oder auch Reste von alten Wällen.

Traditionsgemäß sind im katholisch geprägten Süden Deutschlands und in Mittel- und Südeuropa mehr Flurdenkmäler vorhanden als im protestantischen Norden. In den Gemeinden in Bayern und Rheinland-Pfalz wurden seit jeher viele Kapellen und Bildstöcke errichtet.

Beispiele

Zu den interessanten Flurdenkmälern im südlichen Raum gehört der St. Georg Bildstock bei Koblenz oder der Bildbaum in Neukirchen. Zahlreiche Marienkapellen wurden an landschaftlich schönen Orten errichtet. Sie enthalten teilweise aufwendig gestaltete Bildstöcke.

Im Norden finden Archäologen immer wieder prähistorische Dolmen, Wallreste oder auch Hünengräber. Eine der bekanntesten Grabstätten dieser Art ist der Dolmen bei Rheinfeld.

Bodendenkmal

Als Bodendenkmal werden Objekte oder Überreste von Bauten bezeichnet, die sich im Boden oder unter Wasser befinden und von historischem Wert sind. Es handelt sich bei diesen beweglichen oder unbeweglichen Objekten unterschiedlicher Größe um bedeutende Zeugnisse aus vergangenen Kulturen, die von Archäologen bewertet werden.

Nicht alle Objekte werden unter Denkmalschutz gestellt. Das obliegt der Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer, die unterschiedliche Denkmalschutzgesetze beschlossen haben. Unter der Verantwortung des Landesamtes für Denkmalpflege werden Ausgrabungen oder Schätzungen von Bodendenkmälern durchgeführt.

In Deutschland sind mehr als 565.000 Bodendenkmäler registriert. Dazu gehören prähistorische

  • Befestigungsanlagen
  • Siedlungen
  • Grabstätten oder
  • Kultorte.

Zu den größten Bodendenkmälern in Deutschland gehört die Motte Altenburg bei Jülich.

Technisches Denkmal

Technische Denkmäler sind außergewöhnliche Verbindungen von Zeit- und Technikgeschichte. Sie zeigen herausragende Ingenieursleistungen, die sich durch alle Jahrtausende ziehen.

Zu den technischen Denkmälern gehören auch Industriedenkmäler, wie Zechen oder Kraft- und Bergwerke. Eine weitere Unterart dieser Denkmäler sind die so genannten Verkehrsdenkmäler - u.a.

  • Brücken
  • Schiffshebewerke und
  • Museumsbahnen

- sowie historische Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge. In technischen Museen werden auch bedeutende Konstruktionspläne und Nachbildungen prähistorischer Wasserleitungen gezeigt.

Beispiele

Die technischen Denkmäler und Industriedenkmäler Deutschlands werden in einer gemeinsamen Liste geführt. Zu den international bekannten Denkmälern gehört

  • der Berliner Fernsehturm
  • die Zeche Zollern oder
  • das "Blaue Wunder"

in Dresden.

Der Berliner Fernsehturm als Industriedenkmal
Der Berliner Fernsehturm als Industriedenkmal

Industriedenkmal

Industriedenkmäler sind technische Einzeldenkmäler, Industrieanlagen oder ehemalige Industriegebäude, die den Verlauf der Industrialisierung zwischen dem 17. und 20. Jahrhundert im deutschen Raum zeigen. Der Aufstieg und Verfall von Industriezweigen wird aus dem Blickwinkel der Industriearchäologie verfolgt und für die Nachwelt erhalten.

Industriedenkmäler befinden sich vor allem im Ruhrgebiet, im Saarland und in Sachsen. Auf der Denkmalliste stehen u.a.

  • Zechen
  • Bergwerke
  • Gießereien
  • Brauereien oder
  • größere Industrieparks und Fabriken.

Beispiele

Einige besondere Denkmäler von internationaler Bedeutung gehören zum UNESCO-Welterbe. Bekannt ist

  • die Völklinger Hütte
  • das Augsburger Textilviertel oder
  • der Innenhafen Duisburg.

Kunstdenkmal

Der Begriff "Kunstdenkmal" wurde im frühen 19. Jahrhundert geprägt. Im deutschsprachigen Raum setzten sich so genannte "Altertumsvereine" zur Erhaltung von Bauwerken und Einzeldenkmalen mit überregionaler künstlerischer Bedeutung ein.

Zu den Kunstdenkmälern gehörten zu jener Zeit z.B.

  • Barockschlösser mit opulenter Ausstattung
  • Reiterstandbilder
  • übergroße Skulpturen oder
  • Kirchen mit wertvollen Fresken und Ornamenten.

Im Jahr 1900 wurde von Georg Dehio das erste "Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler" erstellt, das seither in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird. Seit 1934 sind die deutschen Kunstdenkmäler unter dem Begriff "Kulturdenkmäler" zusammengefasst.

Kriegerdenkmal (Ehrendenkmal)

Kriegerdenkmäler sind Ehrendenkmäler für Soldaten, die in den Weltkriegen oder anderen kriegerischen Auseinandersetzungen gefallen sind. Nach der Einführung der Wehrpflicht im späten 18. Jahrhundert in Frankreich wandelten sich Kriegsdenkmäler von Gedenksteinen für heroische Heerführer zu Mahnmalen gegen Krieg und Gewalt.

In Deutschland wurden in den vergangenen zweihundert Jahren mehr als 100.000 Ehrenmäler für Kriegstote errichtet. Zusätzlich zu den kleinen Gedenksteinen und -tafeln in vielen Gemeinden existieren zentrale Ehrenmale für gefallene Soldaten.

Beispiele

Zu den nationalen Kriegerdenkmälern gehört

  • das Marine Ehrenmal in Laboe
  • das Ehrenmal des Heeres in Koblenz und
  • das Sowjetische Ehrenmal in Berlin.

Die zentrale Gedenkstätte für Kriegsgefallene ist die "Neue Wache" in Berlin. Im Jahr 2008 wurde in Berlin eine neue Gedenkstätte für mehr als 3.000 Bundeswehrsoldaten, die in Auslandseinsätzen getötet wurden, gebaut.

Der Volkstrauertag ist ein stiller Gedenktag für alle Kriegstoten. Gegen das Vergessen werden an den Denkmälern Blumen und Kränze niedergelegt.

Kulturdenkmal

Kulturdenkmälern sind bewegliche oder unbewegliche Objekte, die maßgeblich für die kulturelle, wissenschaftliche, industrielle oder künstlerische Entwicklung einer Gesellschaft waren und als deren Zeugnisse erhalten werden.

Zu den zahlreichen deutschen Kulturdenkmälern gehören

  • Kunstobjekte
  • Baudenkmäler
  • Boden- oder Naturdenkmäler und
  • besondere Objekte, die auch als Kulturgüter oder Kulturerbe bezeichnet werden.
Das Rathaus in Hamburg als historisches Bauwerk
Das Rathaus in Hamburg als historisches Bauwerk

Beispiele

Kulturdenkmäler sind in den Denkmallisten der deutschen Bundesländer aufgeführt und für die Öffentlichkeit als besondere Denkmäler gekennzeichnet. Besonders bemerkenswert sind historische Bauwerke, wie

  • das Rathaus in Hannover
  • der Frankfurter Bahnhof oder
  • das barocke Altstadtensemble in Dresden.