Muss ich beschädigte Bibliotheksbücher ersetzen?

Ich habe eine vierjährige Tochter, und lese ihr viel aus Büchern vor.Die leihe ich mir aus der Bibliothek.Vor zwei Tagen hat meine kleine ein Glas Wasser umgekippt, dabei ist ein Buch nass geworden.Ich habe es sofort trocken getupf, es war aber am anderen Tag etwas wellig.Die Schrift war aber nicht verschwommen.So ein Unglück kann ja mal passieren.Heute wollte ich die Bücher wieder zurückbringen.Obwohl es an der Annahmestelle in der Bücherei so voll war, nahm sich die Angestellte die Zeit um mir zu sagen, daß sie das beschädigte Buch nicht zurücknimmt.Sie hat lange mit mir diskutiert, weil ich der Meinung war, daß die Bücher oft so aussehen, wenn ich sie ausleihe.Nach einiger Zeit war mir die Sache zu blöd und habe eingestimmt, daß Buch zu ersetzen.Ich habe es für 3Euro bei ebay bestellt, also für mich war es kein großer Verlust.Ich möchte nur ganz gerne wissen, ob ich verpflichtet bin, beschädigte Bücher zu ersetzen?Weiss da jemand Bescheid?Gruß lena24

Antworten (2)

Auf jeden Fall musst Du das ersetzen. Schließlich hast Du es unbrauchbar gemacht! UNd es gehört der Bibliothek! Schau mal in die Regeln oder Bedingungen der Bib, da müsste das auch drin stehen. Die unterschreibt man immer, wenn man einen Ausweis macht

Ja

Ja, musst du. Du leihst es ja schließlich auch aus und dann sieht es auch besser aus! Wenn Du ein schon schmutziges Buch ausleihen willst, geh am besten vorher zur Bibliothekarin und zeig ihr die Verschmutzung, damit sie das notieren kann und Du das nicht am Ende bezahlen musst.

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