Kabelanbieter müssen besser informieren

Von Ingo Krüger
2. September 2011

Wer Kabel-Kunde ist und eine Telefon-Flatrate besitzt, hat nicht die Möglichkeit, bei Anrufen ins Ausland oder in das Mobilfunknetz eine andere Vorwahl zu nutzen. Das sogenannte Call-by-Call-Verfahren ist bei einer Festnetz-Flatrate über das TV-Kabelnetz ausgeschlossen.

Darauf müssen, so urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), Kabelanbieter zwingend hinweisen (Az. I ZR 28/09). Gerade wenn sie mit Aussagen wie "Kein Telekom-Anschluss nötig" oder "Kein Telekom-Telefonanschluss mehr nötig" im Zusammenhang mit einem Kabelanschluss werben.

Der Kunde, so die Richter, gehe schließlich davon aus, über sein Kabelnetz einen vollwertigen Telefonanschluss zu erhalten und damit alle Telefonoptionen nutzen zu können. Dies sei jedoch tatsächlich falsch, da der Beklagte in seiner Werbung verschweige, dass Call-by-Call-Telefonate nicht möglich sind.

Eine Pflicht auf die fehlende Möglichkeit, eine "Preselection" einzurichten, bestehe, erklärte der BGH, allerdings nicht. Bei dieser Betreibervorauswahl sind abgehende Telefongespräche nur über eine einzige Telefongesellschaft möglich.