Produktpiraterie - Billig und gefährlich

Von Ingo Krüger
14. März 2012

Eine elegante Luxusuhr, schicke Markenbekleidung oder eine edle Handtasche. Für viele Menschen sind solche Produkte oft unerschwinglich. Doch nicht selten bringen Urlauber preisgünstige Plagiate aus ihrem Ferienland mit. Manche kaufen Nachahmerprodukte auch im Internet. Doch hier ist Vorsicht geboten: Vermeintliche Schnäppchen können teuer werden.

Der private Besitz von Plagiaten steht in Deutschland zwar nicht unter Strafe, aber schon bei dem Weiterverkauf solcher Produkte droht Ungemach. Selbst der Hinweis, dass es sich um eine Nachahmung handelt, schützt nicht vor Schadensersatzansprüchen durch den Hersteller des Originals, denn bei Produktpiraterie werden Markenrechte oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften verletzt.

Wer sich beim gewerblichen Handel mit Plagiaten ertappen lässt, muss mit zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen. Schon bei der Einfuhr von mehr als vier "falschen" Markenjeans beschlagnahmt der Zoll die importierte Ware. Wer sich etwas per Post bestellt, wartet umsonst auf seine Artikel, denn in solch einem Fall ziehen die Beamten konsequent jeden Gegenstand ein. Das betrogene Unternehmen zieht zudem eventuell vor Gericht und fordert eine saftige Abmahngebühr. Eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, bei gewerbsmäßigem Betrug sogar bis zu zehn Jahren oder eine Geldstrafe sind möglich.

Doch es drohen nicht nur rechtliche Konsequenzen. Sicherheitsprüfungen bei technischen Geräten oder Kontrollen der Inhaltsstoffe von Medikamentenplagiaten gibt es so gut wie nie. So spielt man mit seiner Gesundheit, wenn man sich Arzneimittel beschafft, deren Herkunft unbekannt oder zweifelhaft ist. In gefälschten Viagra-Tabletten entdeckten Fahnder etwa Bohnerwachs und Farbstoffe aus der Lackindustrie.