Erklärung zur Aussage "Unverbindliche Preisempfehlung" (UVP)

Halli Hallo allerseits. Ich habe mal eine Frage und zwar wer von euch kann mir mal erklären was es heißt wenn ein Preis eine unverbindliche Preisempfehlung ist? Ist das etwas, was jeder Verkäufer an seine Ware pinnen darf? Weil er sie natürlich unverbindlich empfiehlt? Oder gibt es da feste Regelungen zu? Und wer bestimmt das? Welche Kriterien muß man beachten, bevor man etwas unverbindlich Preisempfehlen kann?

Antworten (3)

Das stimmt. Es ist nur eine Empfehlung des Herstellers, an dem der Händler nicht gebunden ist. Der Händler bestimmt selbst den endgültigen Verkaufspreis. Einzig und allein bei Büchern und Zeitschriften sind die Händler an den Preis gebunden. Da gibt es ein spezielles Gesetz zur Preisbindung. Bei allen anderen Sachen kann der Händler selbst entscheiden.

Ich glaub, das bedeutet, dass der Händler nicht gezwungen ist, die Sachen zu diesem Preis abzugeben. Die Preisempfehlung wird durch den Hersteller ausgesprochen, ist aber nicht bindend. Das heißt, du hast kein Recht, zu verlangen, dass du die Sachen auch wirklich zu dem Preis kaufen kannst, wenn der Verkäufer dir einen anderen Preis nennt.
Ich bin mir da aber auch nicht ganz sicher, bisher hab ich immer alles zum ausgeschriebenen Preis bekommen. ;)

Moderator
@ silke5

Hmmmm ..., ich habe mal gehört, das die "Unverbindliche Preisempfehlung" vom Hersteller empfohlen wird, daran muss sich aber kein Händler halten. Der Verkaufspreis der Ware ist meintens viel "günstiger" als die "Unverbindliche Preisempfehlung".
Aber damit kann man ja schön "Werbung machen", wenn man z.B. ein Flach TV 100€ günstiger verkauft als die "Unverbindliche Preisempfehlung" ist. Es gibt eben nur (fast) keinen Händler der den wirklich zum Preis der "Unverbindliche Preisempfehlung" verkauft.

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema