Gericht untersagt irreführende Werbung für E-Zigaretten - Liquids nicht "1000 Mal weniger schädlich"

Von Dörte Rösler
19. November 2013

Viele Raucher greifen zur E-Zigarette, weil diese gesünder ist als herkömmliche Glimmstängel. Dass die elektronisch betriebene Zigarette "1000 Mal weniger schädlich ist", dürfen die Anbieter jedoch nicht behaupten.

In einem Urteil weist das Oberlandesgericht Hamm außerdem darauf hin, dass die Liquids in den E-Zigaretten mehrere schädliche Substanzen enthalten können. Im konkreten Fall verboten die Richter einem Internet-Händler deshalb die Werbung mit dem Hinweis auf einen "einzigen Schadstoff Nikotin".

Laut Gutachten stellt das in den Liquids enthaltene Propylenglycol ebenfalls ein Gesundheitsrisiko dar. Zwar sei es weniger toxisch als Nikotin, aber auch nicht gänzlich unbedenklich.

Ebenso kritisch äußerte sich das Gutachten zur tausendfach niedrigeren Gesundheitsgefahr von E-Zigaretten. Bevor ein Unternehmen mit solchen Angaben werben darf, müssten diese wissenschaftlich abgesichert sein - so wie bei anderen Werbeaussagen zum Thema Gesundheit.