Gericht wertet absichtliches Anblasen von Zigarettenrauch als Körperverletzung

Von Max Staender
19. September 2013

Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Erfurt ist zu dem Schluss gekommen, dass es sich um Körperverletzung handelt, sofern man jemandem absichtlich Zigarettenrauch ins Gesicht bläst.

Im verhandelten Fall wurde eine 25-jährige Frau freigesprochen, obwohl sie einem 30 Jahre alten Mann im letzten Juni ein Glas an dessen Kopf geworfen hatte. Dieser ignorierte das Rauchverbot in einer Erfurter Diskothek und hat der jungen Studentin nach einem Wortgefecht absichtlich den Rauch seiner Zigarette ins Gesicht geblasen.

Die vorsitzenden Richter werteten ihren anschließenden Glaswurf als durchaus gerechtfertigte Notwehr gegen die zuvor vom Mann ausgeübte Körperverletzung. Inzwischen sind die gesundheitlichen Folgen durch Passivrauchen nämlich erwiesen, da Zigarettenrauch neben krebserregenden Stoffen auch Bakterien und Viren enthält.

Obwohl der Mann die Studentin nach dem Glaswurf noch auf der Tanzfläche der Diskothek gewürgt hatte, verzichtete sie anschließend auf eine Anzeige.