Balkon-Raucherin muss 3000 Euro Strafe zahlen - für 30 Zigarettenkippen

Von Dörte Rösler
15. August 2013

Eine Zigarette auf dem Balkon kann niemand verwehren. Wer Asche und Kippen einfach nach unten entsorgt, muss jedoch mit Strafe rechnen. Das Amtsgericht München hat einer Klägerin 3000 Euro zugesprochen, weil von oben ständig Zigarettenstummel auf ihren eigenen Balkon rieselten.

Der Streit zog sich bereits seit mehreren Jahren hin. Aus den ehemals befreundeten Mitgliedern einer Wohngemeinschaft wurden durch die Qualmerei erbitterte Feinde. 2011 einigten sich die Frauen vor Gericht, dass die oben Wohnende ihre Glimmstängel künftig ordnungsgemäß in den Müll wirft. Für jede herunter geworfene Kippe sollte sie 100 Euro zahlen.

Nach zwei Jahren trafen sie sich nun zur Abrechnung vor Gericht wieder: Die Klägerin hatte 57 Verstöße protokolliert, nach der Vernehmung mehrerer Zeugen erkannten die Richter 30 Zigarettenkippen an.