Tabakgesetz verbietet Handel mit E-Zigaretten

Von Max Staender
26. Juni 2013

Ein Großhändler von den umstrittenen Elektro-Zigaretten wurde jetzt vom Landgericht Frankfurt zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro verurteilt und musste knapp 15.000 Behälter der nikotinhaltigen Flüssigkeit abgeben.

Da es sich bei diesen so genannten Liquids laut den Richtern um Tabakerzeugnisse handelt, die unzulässige Zusatzstoffe enthielten und sie der Mann aus China importierte, sei der Handel der Produkte hierzulande nicht erlaubt.

Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und es der erste Prozess rund um die E-Zigaretten sind, kann der 46-Jährige Mann noch in Revision gehen, womit der Fall als letzte Instanz beim Bundesgerichtshof landen würde.