Sind in der Gaststätte E-Zigaretten erlaubt?

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
26. Februar 2014

In Nordrhein-Westfalen gilt ab Mai 2013 ein generelles Rauchverbot in allen Gaststätten. Nun hatte ein Wirt in Köln seinen Gästen aber die Benutzung von den sogenannten E-Zigaretten erlaubt, weil diese keinen Qualm, sondern nur Dampf verbreiten.

Daraufhin hat die Stadt Köln dem Wirt dies untersagt und dieser hat daraufhin die Stadt Köln vor dem Verwaltungsgericht verklagt. Jetzt bekam der Wirt im ersten Verfahren Recht, doch ist das Urteil noch nicht rechtsgültig.

Experten zufolge enthält auch Dampf der E-Zigarette Schadstoffe

Wie die Richter erklärten, werden E-Zigaretten nicht geraucht, sondern es wird Flüssigkeit verdampft. Auch könne man so die Gefahren des Passivrauchens durch normale Zigaretten und den E-Zigaretten nicht miteinander vergleichen. Die gesundheitlichen Schäden werden nämlich hauptsächlich durch die Schadstoffe im Tabakrauch verursacht.

So hätte auch beim dem in Nordrhein-Westfalen gültigen Nichtrauchergesetz dieser Unterschied beachtet werden müssen. Dagegen verweist das zuständige Gesundheitsministerium in Düsseldorf auf die Einschätzungen von Experten, dass auch Raumluft bei den E-Zigaretten durch gesundheitlich bedenklichen Substanzen belastet wird. Auch der Bund hatte im Jahr 2011 in das Bundesnichtraucherschutzgesetz die E-Zigaretten mit einbezogen.