12. Dezember 2009
Klavierspielen am Sonntag ist nicht gleich eine Ruhestörung. Das entschied in einem aktuellen Fall das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dem Urteil vorausgegangen war die Anklage einer Musiker-Familie, deren Tochter an einem Sonntag Klavier spielte.
Der Nachbar war alles andere als begeistert über die Mozart- und Beethovenstücke und empfand das Musizieren am heiligen Sonntag als eine Ruhestörung, sodass er die Polizei informierte und eine Klage einreichte. Das Bundesverfassungsgericht sieht hingegen nicht als Lärmbelästigung und schlug sich auf die Seite der Musiker-Familie.
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