13. August 2008
Ein Sammler von Märklin Eisenbahn-Zubehör wollte ein Miniatur-Toilettenhäuschen ersteigern. Dafür musste er 2.247 Euro berappen. Bei dem Objekt handelte es sich aber nur um eine Nachahmung, weshalb der Käufer vor Gericht ging. Der Anbieter hatte in seinem Angebot auch nur von einem alten und seltenen Stück geschrieben.
Aber auch eine Nachahmung von den Original Toilettenhäuschen von Märklin, es stammt aus dem Jahr 1980, ist schon eine Seltenheit, weshalb die Richter dem Beklagten recht gaben, zumal der Beklagte auch bei der Angabe als Original ein Fragezeichen setzte.
Ein abschließender Rat der Richter, es ist leichtsinnig nur aufgrund von Internet-Fotos und Beschreibungen den Wert eines Objektes zu beurteilen und beim eventuellen Kauf kein Rückgaberecht zu vereinbaren.
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