Keine Nachzahlung bei einem Negativsaldo vom Prepaid-Konto

Von Max Staender
18. April 2013

Obwohl das Prepaid-Prinzip mit der Aufladung und dem Abtelefonieren recht simpel ist, kann man bei Sonderrufnummern oder Roaming durchaus ins Minus rutschen. Diesen Betrag muss der Kunde allerdings nicht nachzahlen, wie die beiden Landgerichte München und Frankfurt am Main jetzt entschieden haben.

Nachdem die Verbraucherzentrale NRW gegen zwei Mobilfunkanbieter geklagt hat, mussten diese nach dem Urteil ihre jeweiligen Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. Die Mobilfunkunternehmen argumentieren vor Gericht, dass man die Funktion sperren könne, wenn man nicht ins Minus rutschen wolle. Allerdings wurde dieser Vorschlag von den Richtern abgeschmettert, da die Kunden sich schließlich extra für einen Prepaid-Vertrag entscheiden, um stets die volle Kostenkontrolle zu haben.

Bei weiteren "versteckten" Kosten ist genau dies jedoch nicht gegeben, weshalb die Anbieter Roaming oder Sonderrufnummern künftig als kostenpflichtige Zusatzoptionen anbieten müssen.