Gewährleistung gilt auch für Batterie

Von Marion Selzer
31. Januar 2012

Kommt es vor Ablauf der Garantiezeit zu einem Ablauf der Akkus in iPhones, dann fällt auch dieser Vorfall in die Gewährleistungshaftung. Anders als bei der Garantie, die ein Händler freiwillig gibt, gelten für das Gewährleistungsrecht dagegen klar abgesteckte Gesetze.

Für Verbraucher heißt das, dass sie die nicht unerheblichen Kosten für die Auswechslung der fest eingebauten Batterien im iPhone nicht selbst tragen müssen, sofern sie innerhalb der ersten beiden Jahre nach dem Kauf kaputt geht. In einem solchen Fall sollten sich Käufer an den Verkäufer und nicht an die Herstellerfirma wenden.