Handy geklaut oder verloren: Was tun bei Smartphone-Diebstahl?

Wir erklären, welche Schritte Sie unternehmen sollten, wenn Ihr Smartphone gestohlen wurde

Von Ingo Krüger
24. August 2015

Wird das Handy gestohlen, müssen Nutzer so schnell wie möglich tätig werden. Zuerst müssen sie ihre SIM-Karte sperren lassen. Sonst hat der Dieb die Möglichkeit, problemlos Nachrichten zu verschicken und sogar teuer ins Ausland zu telefonieren.

Sim-Karte sperren lassen und den Diebstahl anzeigen

Die Sperrung erfolgt beim Provider, erforderlich dafür sind nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (vznrw)

  • Telefon-,
  • SIM-Karten- und
  • Kundennummer oder das Kundenkennwort.

Geschädigte sollten anschließend den Diebstahl bei der Polizei anzeigen. Dafür ist die fünfzehnstellige IMEI-Nummer des Handys nötig. Sie befindet sich auf der Rechnung oder der Verpackung des Gerätes.

Das Smartphone vor dem Zugriff Unbefugter schützen

Hilfreich ist es, das Smartphone mit einer zusätzlichen PIN zu sichern. Die dadurch aktivierte Tastensperre verhindert den Zugriff Unbefugter. PIN-Sicherung und Displaysperre vereiteln, dass der Dieb das Gerät mit einer neuen SIM-Karte weiter verwenden kann.

Ein regelmäßiges Backup der Daten, die sich in einem Cloud-Dienst speichern lassen, verhindern, dass die Angaben nach dem Verlust des Handys unwiederbringlich verloren sind. Manchmal liefert ein Blick in die Cloud auch den neuen Besitzer - und zwar dann, wenn dieser ein Selfie mit dem Handy geschossen hat. Beweise sollten der Polizei übergeben werden.

Das Smartphone mit der Ortungsfunktion finden

Mit der Ortungsfunktion lässt sich das Smartphone leichter finden. Sie ermittelt über eine Webseite den Standort des Telefons - vorausgesetzt, der Besitzer aktiviert den Dienst. Nutzer sollten jedoch wissen, dass dabei der Datenschutz eingeschränkt ist.

Diebstahlversicherung lohnt sich nicht

Eine spezielle Diebstahlversicherung für das Handy lohnt in der Regel nicht. Die Voraussetzungen für finanziellen Ersatz sind häufig mit vielen Auflagen verbunden. Zudem wird nur der Zeitwert erstattet. Nach einem Einbruchdiebstahl in der Wohnung ersetzt die Hausratversicherung das Gerät - und zwar den Neuwert.