WhatsApp hat ähnliche AGBs bezüglich Bildrechte wie Facebook

Von Viola Reinhardt
27. Mai 2014

Das Recht auf Wort und Bild, gerade und besonders im Internet, gilt als gesetzlich festgelegt. Allerdings gibt es immer wieder Aufregungen und Diskussionen zu diesem Thema. So auch derzeit hinsichtlich der AGBs von WhatsApp, die nach einer Prüfung durch einen Anwalt etwas Rätsel aufgeben. Demnach soll sich WhatsApp unter Punkt 5B(ii) das Recht herausnehmen Bildrechte nach eigenem Gutdünken verwenden zu können.

Eine Behauptung, welche aber so nicht ganz richtig ist, wie ein weiterer Leser der AGBs festgestellt hat. Zwar wird unter Punkt 5 der WhatsApp AGBs dem Kurznachrichtendienst die Nutzung von Bildern im Status des Nutzers zugestimmt, aber nicht für Fotos oder andere Dateien, die von einem Nutzer an eine Einzelperson oder Gruppe geschickt wird.

Den Status mit einem Foto selbst kann jeder Empfänger sehen, der den entsprechenden Kontakt nebst Mobilfunknummer bei sich in den Kontakten hat.