"Ping"-Anrufe aufs Handy sind Betrug

Von Ingo Krüger
3. April 2014

"Ping"-Anrufe sind Betrug. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: 3 StR 342/13). Bei solchen Anrufen werden in der Regel Verbindungen zu Handyanschlüssen hergestellt, die nach einem einmaligen Läuten gezielt abgebrochen werden. Dabei wird auch eine Rückrufnummer zu einem teuren Mehrwertdienst übertragen, die im Handydisplay bei den entgangenen Anrufen erscheint.

Wählt der derart Angeklingelte diese Nummer, tätigt er damit ein kostenintensives Telefongespräch. Viele Lockanruf-Rückrufnummern beginnen mit der Ziffernfolge 0137.

Gericht wertet Vorfälle als Betrugsfall

Im vorliegenden Fall hatten Betrüger mit Hilfe servergesteuerter technischer Hilfsmittel mehr als 785.000 Handys angerufen. Bei diesen "Ping"-Anrufen hatten die Personen keine Chance, den Ruf entgegenzunehmen.

Der Rückruf ging an eine teure, nutzlose Mehrwertdienstnummer und kostete automatisch 98 Cent. Sowohl das Landgericht Osnabrück als auch der BGH werteten dieses Vorgehen als vollendeten Betrug.

Hoher Gesamtschaden

Der Gesamtschaden beläuft sich in diesem Fall auf 645.000 Euro. Selbst bei einem Abschlag von 20 Prozent, falls nicht alle Geschädigten die Rechnungen der Telekommunikationsanbieter bezahlt haben, würde der Gesamtschaden immer noch bei wenigstens 516.000 Euro liegen. Da die Bundesnetzagentur rechtzeitig gehandelt hatte, bekamen die drei Angeklagten kein Geld ausgezahlt.

Angeklagte erhalten Freiheitsstrafe auf Bewährung

Die beiden Hauptangeklagten erhielten wegen Betruges eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten zur Bewährung. Als Bewährungsauflage müssen sie eine Summe von 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Gegen die angeklagte Gehilfin verhängten die Richter eine Geldstrafe von 1500 Euro.