Jäger verwechselt Pony mit Wildschwein - Waffenschein wird eingezogen

Von Max Staender
6. November 2013

Bei einer Jagd in der Nähe eines Pferdehofs im August letzten Jahres hat ein Berliner Jäger ein Islandpony mit einem Wildschwein verwechselt und getötet.

Kurze Zeit später hat die Waffenbehörde seine waffen- und munitionsrechtliche Erlaubnis widerrufen, woraufhin der Mann eine Beschwerde mit der Begründung einlegte, dass "die waffenrechtliche Zuverlässigkeit" aufgrund eines einzelnen Fehlschusses nicht "infrage gestellt werden könne". Daneben sei es nach Angaben des Jägers zum Zeitpunkt des Schusses bereits dunkel gewesen.

Schussabgabe nur bei absoluter Sicherheit

Die Entscheidung der Waffenbehörde wurde von vom Verwaltungsgericht der Hauptstadt wegen der mangelnden Zuverlässigkeit des Jägers bestätigt. Ein Schuss dürfe vom Jäger auf ein Tier nämlich nur dann abgegeben werden, wenn dieser sich vergewissert hat, um welches Tier es sich handelt. Bei der kleinsten Unsicherheit ist die Schussabgabe absolut verboten. In diesem Fall musste der Mann mit seinem nahe eines Pferdehofes gelegenen Jagdbereiches außerdem davon ausgehen, dass ihm ein Pony vor die Linse läuft.