Pferd erschossen - Jäger verliert Jagdschein

Von Ingrid Neufeld
2. Oktober 2012

Im Sommer 2011 kam es zu einer verhängnisvollen Verwechslung, der jetzt ein Nachspiel vor dem Verwaltungsgericht Koblenz folgte. Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach hatte dem Jäger den Jagdschein entzogen. Der Grund: Ein von ihm erschossenes Pferd. Das Verwaltungsgericht bestätigte jetzt diesen Entzug.

Dem Jäger half auch die Begründung nichts, er habe das Pferd für ein Wildschwein gehalten. Laut Aussage des Jagdpächters sei die Nacht hell genug gewesen, ein hellbraun-weiß geschecktes Pferd von einem Wildschwein unterscheiden zu können. Das Verwaltungsgericht zweifelte die "erforderliche Zuverlässigkeit" des Jägers an und erklärte den Jagdschein für ungültig.